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Brief des Pfarrgemeinderats an den Erzbischof Drucken

Eure Exellenz,
Hochwürdiger Herr Erzbischof Becker!

Der Pfarrgemeinderat St. Marien zu Witten grüßt Sie herzlich und wünscht Ihnen Gottes Segen und Kraft für Ihre Aufgabe der Leitung der Kirche von Paderborn.

Mit Spannung und Interesse haben wir Ihre diversen Schriften gelesen und uns intensiv mit ihnen beschäftigt:

  • Vortrag im Rahmen des diözesanen Forums am 21.11.2009
  • Fastenhirtenbrief 2010
  • Schreiben an die haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen vom 23.2.2010

Wir erlauben uns heute, Ihnen, wie Sie es anregten, unsere Eindrücke und Anfragen zurück zu spiegeln, um somit den eingeforderten und notwendigen Dialog auch von der Basis aus zu führen!

Wir beziehen uns besonders auf die Inhalte Ihres Vortrages vom 21.11.2009 im Rahmen des diözesanen Vortrages, mit denen wir uns innerhalb eines Klausurabends am 10.3.2010 beschäftigt haben.

Bitte verstehen Sie diese Anmerkungen und Anfragen als unseren aufrichtigen Beitrag zur notwendigen Umstrukturierung der Kirche von Paderborn von der Basis, den Pfarrgemeinden und Gremien her.

Wir haben den Text auf drei Ebenen hin betrachtet:

  • Erste Eindrücke
  • Umsetzungen in der Gemeinde
  • Fragen an den Bischof


Erste Eindrücke

  • Die große Ratlosigkeit angesichts der Umbrüche auch auf Seiten der Bistumsleitung und des Bischofs ist spürbar.
  • Es tut gut, dass diese Ratlosigkeit offen eingestanden und zugegeben wird!
  • Es ist sehr schön, dass der Einzelne mit seiner Gottesgeschichte in den Focus genommen wird.
  • Es ist schön und war lange nicht so, dass versucht wird „alle Gläubigen“ in den Zukunftsweg mit ein zu beziehen.
  • Wichtig und richtig ist die Betonung des spirituellen Ansatzes, nicht nur des einzelnen, sondern im „Wir“ Prozess!
  • Der Bischof versucht weiter zu schauen und bittet uns um ein Tun aus Überzeugung unseres Glaubens, um ein „Echt sein“, um Deckungsgleichheit des Denkens und Handelns
  • Bei aller Übereinstimmung mit dem Bischof in Analyse und Prioritätensetzung sehen wir als Mitarbeiter/innen in der Praxis große Blockaden dieses neuen Weges. Viele der „Berufunen“ werden durch heute kaum mehr verstandenen und wenig nachvollziehbaren kirchenrechtlichen Barrieren abgeschreckt.
  • Wird ein Kreis „elitärer kirchenrechtlich konformer“ aber vielleicht ansonsten schweigender Mitstreiter entstehen? Was würde passieren, wenn ein „kirchenrechtlich Unpassender“ mittut, und dies öffentlich wird? Können wir uns solche Exklusivität noch leisten? Wenn Gott auch heute seine Kirche leitet, wird er nicht gerade hier deutlich?
  • Die Offenlegung von Lebensbrüchen verlangt eine Atmosphäre des Vertrauens und der Annahme, die in den Gremien, die sich oft als Arbeitsgemeinschaft verstehen, kaum vorhanden ist. Es handelt sich um sehr intime Fragen, die ebenso wie der Glaube als Privatsache angesehen werden.
  • Unser Eindruck ist, dass auch in der Kirche der Vergangenheit, besonders im Europa als christliches Abendland, nicht der existentielle Glaube an den sich persönlich offenbarenden Gott, sondern der reine Ritus, die rechte Feier des Kults, wobei dieser natürlich sehr wichtig ist, an die Folgegenerationen weiter gegeben wurde. Schon früher ging es weniger um das Zeugnis des persönlichen Glaubens, sondern um das „recte Rite“.
  • Es fehlt uns im Text eine Konkretisierung der Nachrangigkeiten: Was sollen wir denn konkret nicht mehr tun? Fehlt es dem Bischof verständlicherweise am Mut z.B. deutlich zu sagen, dass der Verbandskatholizismus, der nach der existentiellen Sinnlehre und dem Volkstrauma nach dem zweiten Weltkrieg seine Berechtigung hatte, zukünftig keine Form mehr darstellt, zumindest in gewissen Bereichen?
  • Berufungspatoral bedarf eines großen Zeitreservoirs, dass der Bischof bewusst gewähren will, dass aber in der Praxis oft nicht gegeben ist; zudem sind Einzelgespräche im oft verborgenen nicht nach außen so effizient darstellbar wie „Leuchtturmprojekte“, wie Events und Großveranstaltungen.
  • Wenn vom Zueinander des Weihe- und Weltpriestertums“ die Rede ist, muss auch betont werden, dass jeder getaufte und gefirmte Christ ebenso Seelsorger ist.
  • Es stellt sich die ernüchternde Frage, wen das alles eigentlich interessiert; noch nicht einmal die eigenen Gremien und Verbände sind bereit, sich dieser Thematik zu stellen, geschweige denn die „Klassischen Gottesdienstbesucher“, oder aber die Fernstehenden.
  • Es entsteht der Eindruck, dass die pastorale Neuerung der Dogmatik davon läuft. Die gesamte Sakramentenpastoral gehört auf den Prüfstand: Erstbeichte vor der Kommunion, Zulassungsbedingungen, etc. Wir geben den Menschen Sakramente, die sie gar nicht verlangen, es muss eine Gliederungspastoral geben, die der Lebenssituation der Menschen entspricht.
  • Das bisherige Kirchensteuersystem bedingt ein „legitimes“ Servicedenken: „Wir zahlen, also haben wir ein Anrecht auf guten Service!“ Dies wird sehr schwer zu knacken sein.
  • Wir danken dem Bischof für die offenen Worte und den eingeschlagenen Weg und wünschen weiter einen fruchtbaren, sensiblen Dialog.


Versuch einer Konkretisierung / Umsetzung in der Gemeinde

  • Es gilt Interessengemeinschaften und Adressatengruppen jenseits der klassischen Verbandsarbeit zu erreichen und zu etablieren, besonders Menschen, die eine spirituelle Sehnsucht spüren und sich im Angebot der Pfarrgemeinde nicht wiederfinden.
  • Anfrage an unsere Sonntagsgottesdienste: Haben wir zu viele? Warum immer die gleiche Form? Gerade die Sonntagsabendmesse kann in einer anderen Form, in einer künstlerischen, musikalischen, aktuelle Fragen aufgreifenden Form gefeiert werden.
  • Als Zentralpfarrei wird das Hochamt am Sonntag weiter eine wichtige Funktion haben: Verlässliche Liturgie in ihrer „katholischen Weite“ vom lateinischen Hochamt bis zur Hubertusmesse!
  • Wir sollten versuchen, die Verbände dazu bewegen zumindest einmal im Jahr einen Sonntagsgottesdienst mit zu gestalten!
  • Der PGR wird anregen, an einem Abend der Woche keine Gemeindetermine zu setzen, weder seitens der Gemeindeleitung, noch seitens der Verbände und Gruppen. An diesem Abend soll die Marienkirche geöffnet sein, zu einem „offenen Gebet“, in dem Menschen ihre Texte und Gebete mitbringen können, ihre Anliegen und Nöte aussprechen können. Die genaue Konzeption dieser Gottesdienste wird der PGR erarbeiten.
  • Es ist auf die besonderen Angebote der Nachbargemeinden gezielter hin zu weisen, um Doppelungen auf jeden Fall zu vermeiden.
  • Wir werden die Taufpastoral überprüfen müssen: Weg vom Versorgungsdenken hin zu Taufkursen und Taufseminaren, öfter die Taufspendung im Sonntagsgottesdienst, wobei die Realität der Überforderung vieler Menschen in unserem Pastoralraum in intellektueller und sozialer Hinsicht beachtet werden muss. Uns ist bewusst, dass dieser Weg zeitlich und inhaltlich sehr intensiv wird.
  • Ebenso gehört die Trauerpastoral auf den Prüfstand: Wie können Laien hier verstärkt eingesetzt werden, im Besuchsdienst, im liturgischen Bereich?
  • Wir haben keinen Raum für Menschen mit persönlichen Brüchen, mit einer für uns nicht passenden Lebensbiographie, mit nicht kompatiblen Lebenssichtweisen. Gerade aber von ihnen können wir viel lernen. Wie können wir sie erreichen?


Fragen an den Bischof

  • Wie konkret ist die „Rückendeckung“ seitens des Bischofs im liturgischen und pastoralen Bereich?
  • Wie weit darf das „Ausprobieren“ neuer Gottesdienstformen gehen, wobei die Sonntagseucharistie als Wesensproprium des katholisch seins natürlich nicht zur Disposition steht?
  • Wenn der Bischof betont, dass jeder getaufte und gefirmte Christ ein Mitarbeiter Gottes ist, warum sind dann in der konkreten Erfahrung Katholiken, die in „Ihren Gliedrechten behindert sind“, aber wertvolle und wichtige Charismen besitzen, z.B. wiederverheiratete Geschiedene, Ehefrauen ehemaliger Priester, verheiratete Priester, mehr oder weniger vom Mitbestimmungsrecht ausgeschlossen? Oder konkret gefragt: Wie dürfen sich diese einbringen? Was dürfen sie tun?
  • Die Prioritätenbetonung wird den rund 90% fernstehenden oder gar nicht praktizierenden Katholiken, die aber gerade im pastoralen Alltag eine wichtige Rolle spielen nur sehr schwer vermittelbar sein. Wie soll die Neuausrichtung hier kommuniziert werden?
  • Muss nicht das Konkordat, bzw. das Kirchenvorstandsrecht auf den Prüfstand?
    Muss der Pfarrer KV Vorsitzender sein?
    Wird sich das Finanzierungsystem halten lassen, da auch „Fernstehende“ durch das
    Kirchensteuersystem ein Recht auf „guten Service“ haben.

Wir danken noch einmal für die Initiierung des Weges, wie Sie nun auch immer mit diesen Eindrücken und Anfragen verfahren werden.

Wir wünschen Ihnen und Ihren Mitarbeitern/innen Gottes Segen!

Wir werden dieses Schreiben auch der Gemeinde mitteilen, ebenso dem Dekanat Hagen Witten, den Gremien des zukünftigen Patoralraumes Witten wie der HA Pastoral im EGV.


Im Gebet verbunden mit herzlichen Grüßen

Für den Pfarrgemeinderat St. Marien Witten


Reinhard Edeler, Pfarrer    Johannes Wigge,  PGR Vorsitzender